Konto und Daten löschen
Stand: September 2026
HREasy ist eine Personalverwaltung für Unternehmen. Ihr Zugang gehört zu Ihrem Arbeitsverhältnis — deshalb gibt es in der App bewusst keinen Knopf, der das Konto sofort löscht. Auf dieser Seite steht, wer eine Löschung veranlassen kann, wie Sie sie verlangen und welche Daten aus gesetzlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
1. Warum es keinen Löschknopf gibt
Ihr Konto wurde nicht von Ihnen eröffnet, sondern von Ihrem Arbeitgeber angelegt. Er bestimmt über die darin enthaltenen Personaldaten und ist datenschutzrechtlich die verantwortliche Stelle. Wir betreiben die Software in seinem Auftrag (Auftragsbearbeitung nach Art. 9 revDSG, Art. 28 DSGVO).
Würde die App ein Konto auf Knopfdruck löschen, verschwänden damit auch Arbeitszeiten, Ferienguthaben und Lohnunterlagen, die Ihr Arbeitgeber führen muss. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, ist der Zugang deshalb Teil davon.
2. Wie Sie eine Löschung verlangen
- Bei Ihrem Arbeitgeber. Wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung. Sie kann Ihr Konto sperren, den Zugang entziehen und die Löschung Ihrer Daten anordnen, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Direkt bei uns. Schreiben Sie an info@hreasy.ch mit dem Betreff «Löschung». Wir leiten Ihr Anliegen an Ihren Arbeitgeber weiter und bestätigen Ihnen das. Ohne seine Anweisung dürfen wir Personaldaten nicht löschen — auch nicht auf Ihren Wunsch, weil wir sonst über fremde Daten verfügen würden.
- Nach dem Austritt. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses wird der Zugang gesperrt. Die Daten werden gelöscht, sobald die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (siehe Ziffer 4).
3. Was sofort gelöscht wird
Auf Anweisung Ihres Arbeitgebers löschen wir unverzüglich und vollständig:
- Zugangsdaten (Passwort-Hash, Anmeldesitzungen)
- hochgeladene Belege und Dokumente, soweit sie nicht Teil der Buchhaltung sind
- freie Notizen und Nachrichten
- Geräte- und Sitzungsangaben der App
4. Was aufbewahrt werden muss — und wie lange
Diese Fristen setzt das Gesetz, nicht wir. Ihr Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er sie unterschreitet:
- Lohn- und Buchhaltungsunterlagen: 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres (Art. 958f OR).
- Zeiterfassung und Arbeitszeitverzeichnisse: 5 Jahre (Art. 46 ArG in Verbindung mit Art. 73 ArGV 1).
- Sozialversicherungsdaten: nach den Fristen von AHVG, UVG und BVG, in der Regel bis zehn Jahre nach Ende der Beitragspflicht.
- Unterlagen zu einem laufenden Rechtsstreit: bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss.
5. Ihre weiteren Rechte
Unabhängig von der Löschung haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihnen bearbeiteten Daten, auf Berichtigung falscher Angaben und auf Herausgabe in einem gängigen Format (Art. 25 ff. revDSG; Art. 15 ff. DSGVO, soweit anwendbar). Diese Rechte machen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend; wir unterstützen ihn dabei.
Sind Sie mit der Antwort nicht einverstanden, können Sie sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden.
6. Kontakt
Fragen zur Löschung beantworten wir unter info@hreasy.ch. Wir melden uns innert 30 Tagen. Brauchen wir länger, sagen wir Ihnen vorher, warum.
