Verträge von der KI erstellen oder aus Vorlagen füllen, fremde Verträge gegen OR, ArG und GAV prüfen lassen und den Rücklauf der Unterschrift im Dossier verfolgen.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist in der Schweiz nicht zwingend, aber er schützt beide Seiten, und für einzelne Klauseln wie Konkurrenzverbot oder abweichende Probezeit braucht es ihn. In der Praxis wird oft der letzte Vertrag kopiert, mit allen veralteten Fristen und Formulierungen.
HREasy erstellt den Vertrag im Einstellungs-Assistenten aus den erfassten Angaben, inklusive GAV-Klausel und Kündigungsstaffel. Wer eigene Vorlagen hat, pflegt sie in einer Bibliothek mit Platzhaltern und Versionen. Und jeder Vertrag, auch einer von aussen, lässt sich hochladen und gegen OR, ArG und GAV prüfen, mit einem korrigierten Gegenvorschlag.
Am Ende des Einstellungs-Assistenten wählen Sie: «KI generiert Vertrag» erstellt einen vollständigen Schweizer Vertrag inklusive GAV-Klausel. Mit «Reglement vorhanden» wird er schlank und verweist auf Ihr Reglement, ohne Reglement enthält er alle Klauseln selbst.
Lehrverträge entstehen als befristete Verträge nach BBG und BBV. Die Kündigungsstaffel nach Dienstjahren geht vollständig in den Vertrag ein.
Die Bibliothek ordnet Vorlagen nach Recruiting, Arbeitsverträgen (unbefristet, befristet, Teilzeit, Arbeit auf Abruf, Lehrvertrag, Kader und weitere), Onboarding, Gesprächen, Änderungen, Abwesenheiten, Disziplinarischem und Offboarding. Die wichtigsten sind mit ausformuliertem Text hinterlegt.
Eigene Vorlagen legen Sie mit Kategorie, Zielgruppe und Platzhaltern wie {{first_name}} an. Jede Änderung erzeugt eine neue Version, die alte bleibt erhalten.
Laden Sie einen Vertrag hoch, geben Sie Branche, GAV und Kanton an, und starten Sie die Prüfung. Das Ergebnis ist ein Compliance-Score mit Hinweisen, sortiert nach Schwere, und zu jedem Hinweis ein Vorschlag, den Sie mit einem Klick übernehmen.
In einer eigenen Vorlage prüft «AI-Check» den Text, und «AI verbessern» setzt einen Wunsch um. Vorschlag und aktueller Text stehen dann nebeneinander.
Der Vertrag entsteht aus den Daten der Einstellung und bleibt bis zur Rückgabe im Blick.
Vertragsart, Lohn, Pensum, Probezeit, Fristen und GAV im Einstellungs-Assistenten erfassen.
KI-Vertrag mit GAV-Klausel, Vorlage füllen oder eigenen Vertrag hochladen.
Compliance-Score und Hinweise nach Schwere, Korrekturen mit einem Klick übernehmen.
Als Word drucken oder per E-Mail senden, Status «MA übergeben» setzen.
Unterschrieben retour: Status «Zurück», Vertrag im Personaldossier.
Kein Modul steht für sich allein. Was Sie hier erfassen, fliesst automatisch dorthin weiter, wo es gebraucht wird, ohne doppelte Eingabe.
Kompletter Schweizer Arbeitsvertrag aus den Angaben der Einstellung, wahlweise mit allen Klauseln oder schlank mit Verweis auf Ihr Reglement.
Befristet nach BBG und BBV, mit Lehrlingslohn je Lehrjahr in den Stammdaten.
Eigene Vorlagen mit Kategorie, Zielgruppe und Platzhaltern, gefüllt aus den Stammdaten.
Jede Änderung einer Vorlage ist eine neue Version. Frühere Fassungen bleiben erhalten.
Beim Ausfüllen sehen Sie den Vertrag rechts neben dem Formular. Entwürfe werden im Browser zwischengespeichert.
Die KI-Prüfung bewertet den Vertrag und listet Hinweise nach Schwere, jeweils mit Vorschlag.
Aus einem hochgeladenen Vertrag erstellt die KI eine korrigierte, editierbare Fassung.
Status «Vertrag bereit», «MA übergeben» und «Zurück» direkt am Einstellungs-Ereignis.
Anträge wie Sabbatical, Arbeitszeugnis oder Eigenbeurteilung stehen im Portal zur Verfügung.
Die Probezeit beträgt von Gesetzes wegen einen Monat und darf vertraglich auf höchstens drei Monate verlängert werden (OR Art. 335b). Die Kündigungsfristen staffeln sich nach Dienstjahren (OR Art. 335c), ein GAV kann davon abweichen.
Der Einstellungs-Assistent schlägt diese Werte vor, nennt die Quelle und warnt, wenn Sie darunter gehen. Was Sie festlegen, geht unverändert in den Vertrag.
Viele Betriebe regeln Ferien, Spesen, Arbeitszeit und Kündigung in einem Personalreglement. Dann genügt ein schlanker Vertrag, der darauf verweist. Ohne Reglement muss alles im Vertrag selbst stehen.
HREasy fragt danach und erstellt die passende Fassung. Hochgeladene Reglemente fliessen ausserdem in die Vorschläge des Assistenten ein.
Grundsätzlich nicht, der Einzelarbeitsvertrag ist formfrei gültig. Für einzelne Punkte wie ein Konkurrenzverbot oder eine abweichende Probezeit braucht es aber die Schriftform, und ein schriftlicher Vertrag wird dringend empfohlen.
Gesetzlich gilt der erste Monat, vertraglich sind höchstens drei Monate möglich (OR Art. 335b).
Sie drucken ihn als Word aus oder senden ihn per E-Mail. Den Rücklauf verfolgen Sie am Einstellungs-Ereignis mit den Status «Vertrag bereit», «MA übergeben» und «Zurück».
Ja. Eigene Vorlagen legen Sie mit Platzhaltern an; das Originaldokument lässt sich anhängen, und jede Änderung wird als Version gespeichert.
Ja. «Externes Dokument prüfen» bewertet jeden hochgeladenen Vertrag gegen OR, ArG und den gewählten GAV und schlägt Korrekturen vor.
Setup in 5 Minuten, kein HR-Wissen nötig. Der Agent übernimmt den Rest.
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