Belege fotografieren, nach Reglement prüfen, genehmigen und in den Lohn übernehmen, mit MwSt-Aufteilung, Fremdwährung und Erkennung von Doppelbelegen.
Spesen sind klein im Betrag und gross im Aufwand: Belege gehen verloren, Kategorien werden falsch gewählt, die Limiten aus dem Reglement kennt niemand auswendig, und am Monatsende sucht jemand die Quittungen zusammen.
In HREasy erfassen Mitarbeitende eine Spese mit dem Foto des Belegs im Portal oder in der App. Das Spesenreglement mit seinen Limiten ist hinterlegt und zeigt Überschreitungen schon beim Erfassen. Sie prüfen und genehmigen in einer Liste, auffällige Muster wie Doppelbelege werden markiert, und genehmigte Spesen gehen automatisch in den Lohn.
Die Reiter «Zu bewilligen», «Genehmigt», «Archiv», «Abgelehnt» und «Alle» zeigen, wo jede Spese steht. Filter nach Person, Monat, Organisationseinheit, Filiale und Kategorie grenzen ein; unten steht das Total je Währung.
Ein Klick öffnet den Beleg mit Foto, Beleg- und Erfassungsdatum, Brutto, privatem Anteil und effektivem Betrag sowie der MwSt-Aufteilung.
In der App fotografieren Mitarbeitende den Beleg mit der Kamera oder wählen ihn aus der Galerie. Angaben wie Betrag und Datum werden aus dem Foto vorgeschlagen und lassen sich vor dem Einreichen prüfen und korrigieren.
Das Spesenreglement mit den Limiten ist in der App sichtbar, und der Status jeder Spese, offen, genehmigt oder abgelehnt, steht gleich daneben.
Im Web-Portal erfassen Mitarbeitende Spesen mit Foto, Kilometer mit dem Satz ihrer Reglement-Variante oder mehrere Fahrten auf einmal. Überschreitet ein Betrag eine Limite, sehen sie das schon beim Tippen, nicht erst nach der Ablehnung.
Die Liste zeigt Status, Ablehnungsgrund und den effektiv vergüteten Betrag jeder Spese.
Jede Spese läuft denselben Weg, und jeder Schritt ist nachvollziehbar.
Beleg fotografieren, Kategorie und Projekt wählen, Limite sofort sehen.
Reglement, Fremdwährung, Doppelbelege und auffällige Muster werden markiert.
Freigeben oder mit Grund ablehnen; bei Bedarf eine KI-Plausibilitätsprüfung.
Der genehmigte Monat sperrt Spesen und Zeiten der Person.
Genehmigte Spesen fliessen in den Lohnlauf oder an die Lohnbuchhaltung.
Kein Modul steht für sich allein. Was Sie hier erfassen, fliesst automatisch dorthin weiter, wo es gebraucht wird, ohne doppelte Eingabe.
Frei anlegbare Varianten wie Mitarbeitende, Kader oder Aussendienst, mit Limiten pro Beleg, Tag und Monat.
Eine GAV-Variante wird leer angelegt und mit den Ansätzen aus dem Vertrag gefüllt; der GAV geht dem Betriebsreglement vor.
Alle drei Schweizer Sätze (8.1, 2.6 und 3.8 %) einzeln je Beleg.
Der Tageskurs zum Belegdatum wird automatisch geholt; eine auffällige Abweichung bei Handeingabe wird gemeldet.
Km-Satz je Variante und Modus «Diverse Fahrten» für mehrere Strecken.
Doppelbelege, Beträge knapp unter der Limite und ungewöhnliche Häufungen werden markiert.
Passt der Beleg zum Geschäftszweck? Urteil mit Begründung; die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Bei Repräsentationsspesen sind Teilnehmende und Geschäftszweck Pflicht.
Wer genehmigt, wer vertritt und wohin der Export geht, legen Sie in den Einstellungen fest.
Limiten helfen nur, wenn man sie beim Erfassen kennt. In HREasy sehen Mitarbeitende die Limite ihrer Reglement-Variante schon beim Tippen, und in der Verwaltung steht eine Überschreitung direkt am Betrag.
Richtwerte füllen nur leere Felder, damit bestehende Ansätze Ihres Reglements nie überschrieben werden. Für GAV-Betriebe gilt der GAV vor dem Betriebsreglement.
Bei Belegen in Euro oder anderen Währungen holt HREasy den EZB-Kurs vom Tag des Belegs. Wer einen Kurs von Hand eingibt und dabei zum Beispiel die Richtung vertauscht, bekommt eine Warnung.
So wird eine Hotelrechnung aus dem Ausland nicht mit dem falschen Kurs vergütet, und die Abrechnung bleibt nachvollziehbar.
Mit einem Foto des Belegs in der App oder im Web-Portal, mit Kategorie, Betrag und bei Bedarf Projekt.
Ja, pro Beleg, Tag und Monat, je Reglement-Variante. Für GAV-Betriebe lässt sich eine eigene GAV-Variante anlegen.
Nein. Die KI-Plausibilitätsprüfung gibt ein Urteil mit Begründung ab; genehmigen oder ablehnen tun immer Sie.
Genehmigte Spesen fliessen als Auslagenersatz nach OR Art. 327a in die Lohnabrechnung.
Ja. Doppelbelege, Beträge knapp unter einer Limite und auffällige Häufungen erscheinen unter «Auffälligkeiten».
Setup in 5 Minuten, kein HR-Wissen nötig. Der Agent übernimmt den Rest.
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