Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis und Arbeitsbestätigung in Minuten: wahr, wohlwollend, ohne Geheimcodes, im einheitlichen Layout Ihrer Firma.
Ein Arbeitszeugnis muss wahr sein und darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren (OR Art. 330a). Diese Balance zu treffen kostet Zeit, gerade nach einer schwierigen Trennung, und die übliche Zeugnissprache mit ihren versteckten Abstufungen macht es nicht einfacher.
HREasy führt Sie mit einem kurzen Assistenten durch das Zeugnis: Art, Aufgaben, Beurteilung von Leistung und Verhalten, besondere Erfolge. Die Vorschläge kommen aus der Mitarbeiterentwicklung, die Formulierung von der KI, das Layout aus Ihrer festen Firmenvorlage. Der Text bleibt editierbar, bevor er als Word im Personaldossier landet.
Das Arbeitszeugnis bei Austritt übernimmt das Austrittsdatum aus dem Personalblatt. Das Zwischenzeugnis verlangt einen Anlass, zum Beispiel einen Wechsel der vorgesetzten Person.
Die Arbeitsbestätigung nach OR Art. 330a Abs. 2 nennt nur Art und Dauer der Anstellung, ohne Beurteilung und ohne KI. Empfänger und Zweck sind optional, der Lohn erscheint nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Leistung und Verhalten beurteilen Sie auf einer Skala von sehr gut bis ungenügend. Die KI bekommt diese Einschätzung als Anweisung für die Formulierung, nie als Note, die im Text auftaucht.
Vorgaben an die KI: Wahrheit und Wohlwollen, keine versteckten Codes, keine doppeldeutigen Sätze, nichts erfinden. Ohne Beurteilung bleibt die Gesamtaussage sachlich positiv und nicht übersteigert.
Wer die Mitarbeiterentwicklung in HREasy führt, bekommt einen Vorschlag ohne KI, reine Übernahme von Daten: Aufgaben aus Funktion und Zielen, Leistung aus dem Rating des letzten abgeschlossenen Gesprächs, Verhalten aus der Einschätzung der sozialen Kompetenzen, Erfolge aus erreichten Zielen, Weiterbildungen und Beförderungen.
Bewusst nicht übernommen werden Persönlichkeits-Assessments, Verwarnungen, Absenzen und Kündigungsgründe. Das Assessment wurde für die Entwicklung erhoben, nicht für ein Zeugnis.
Ob die Person im Portal ein Zwischenzeugnis beantragt oder Sie es beim Austritt anstossen: der Weg ist derselbe.
Mitarbeitende beantragen Zwischenzeugnis oder Arbeitsbestätigung im Portal; Sie nehmen mit einem Klick an.
Art, Aufgaben, Beurteilung von Leistung und Verhalten und Erfolge im Assistenten erfassen.
Die KI schreibt die Textbausteine, die Firmenvorlage setzt Titel, Reihenfolge und Schluss.
Text im Editor bearbeiten, «Vorlage wiederherstellen» setzt ihn zurück.
Als Word mit Briefkopf oder per E-Mail, das Zeugnis liegt im Personaldossier.
Kein Modul steht für sich allein. Was Sie hier erfassen, fliesst automatisch dorthin weiter, wo es gebraucht wird, ohne doppelte Eingabe.
Arbeitszeugnis bei Austritt, Zwischenzeugnis mit Anlass und Arbeitsbestätigung nur mit Art und Dauer.
Die KI formuliert ohne versteckte Codes und doppeldeutige Sätze, wahr und wohlwollend.
Titel, Personalien, Reihenfolge, Austrittssatz, Schlussformel und Unterschrift setzt die Vorlage.
Aufgaben, Leistung, Verhalten und Erfolge aus Gesprächen, Zielen und Kompetenzen, ohne KI übernommen.
Standard ist «nicht erwähnen». Die übrigen Formulierungen wählen Sie bewusst.
Der Text lässt sich frei anpassen und jederzeit auf die Vorlage zurücksetzen.
Export mit Firmenbriefkopf oder Versand als Word-Anhang an die Person.
Angenommene Anträge erzeugen das Schreiben automatisch und hängen es ans Ereignis.
Nur Art und Dauer, der Lohn nur auf ausdrücklichen Wunsch.
OR Art. 330a verlangt ein Zeugnis über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten. Es muss wahr sein und soll das Fortkommen nicht unnötig erschweren. Verschlüsselte Abstufungen widersprechen diesem Grundsatz.
Deshalb bekommt die KI die Beurteilung nur als Anweisung für den Ton. Ein «genügend» wird sachlich formuliert, nicht in eine Floskel übersetzt, die Eingeweihte als Warnung lesen.
Persönlichkeits-Assessments wurden mit Einwilligung für die Entwicklung erhoben. Sie für ein Zeugnis zu verwenden, verletzt die Zweckbindung. Verwarnungen, Absenzen und Kündigungsgründe haben im wohlwollenden Zeugnis ebenfalls nichts verloren.
HREasy übernimmt diese Daten deshalb nie in den Vorschlag. Was im Zeugnis steht, stammt aus Rating, Zielen, Kompetenzen und erfassten Erfolgen, und aus Ihrer eigenen Eingabe.
Ja, Arbeitnehmende können jederzeit ein Zeugnis verlangen (OR Art. 330a). Auf besonderen Wunsch beschränkt es sich auf Art und Dauer, das ist die Arbeitsbestätigung.
Nein, keine versteckten Codes. Die Formulierungen sind klar, wahr und wohlwollend.
Ja, frei. «Vorlage wiederherstellen» setzt ihn auf den erzeugten Stand zurück.
Standardmässig nicht. Sie können ihn bewusst wählen, etwa «auf eigenen Wunsch» oder «im gegenseitigen Einvernehmen».
Aus dem Rating des letzten abgeschlossenen Mitarbeitergesprächs und der Einschätzung der sozialen Kompetenzen, sofern die Mitarbeiterentwicklung in HREasy geführt wird.
Setup in 5 Minuten, kein HR-Wissen nötig. Der Agent übernimmt den Rest.
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